Haben Sie Interesse an einer Integrativen Lerntherapie, dann vereinbaren Sie gern ein persönliches Erstgespräch mit uns.
Dies ist unverbindlich und vertraulich.
Bringen Sie bitte alle bereits vorliegenden Testergebnisse Ihres Kindes zum Erstgespräch mit, insofern diese vorhanden sind.
Gemeinsam besprechen wir, ob eine lerntherapeutische Förderung für Ihr Kind sinnvoll bzw. nötig ist, klären Fragen, die Sie an uns haben und vereinbaren eine Probestunde, in der sich Ihr Kind und die Lerntherapeutin kennenlernen.
Wer zahlt die Kosten für die Integrative Lerntherapie?
Jugendamt
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten vom Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII übernommen werden können, wenn eine drohende Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit diagnostiziert worden ist. Dazu muss direkt beim Jugendamt ein schriftlicher Antrag gestellt und zusammen mit einem medizinischen Gutachten, welches den Hinweis zur Beeinträchtigung auf soziale Integration und die Empfehlung einer Lerntherapie beinhaltet, vorgelegt werden.
Liegt dann ein Trägervertrag zwischen der Lerntherapie-Einrichtung und dem Jugendamt vor, kann das Jugendamt die Kosten übernehmen.
Leider haben wir keinen Trägervertrag mit dem Jugendamt. Daher besteht in unserem Institut nicht die Möglichkeit, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt.
Selbstzahler
Die Lerntherapie findet jeweils einmal pro Woche mit einer Dauer von 60 Minuten statt.
Die Kosten betragen monatlich 250,-€.
Bildungspaket (BuT Bildung und Teilhabe)
Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme für die Lerntherapie bietet das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe). Um in diesem Rahmen Leistungen zu erhalten, muss ein gültiger Berlinpass vorliegen und ein Kooperationsvertrag zwischen der Schule Ihres Kindes und uns bestehen. Zudem muss die Schule bestätigen, dass keine vergleichbare Förderung angeboten werden kann.